09. Oktober 2018
WARUM WIR ENDLICH EIN ASSISTENZHUNDEGESETZ BRAUCHEN
wurden am 26.09.2018 die zahlreichen Teilnehmer des 1. Online-Seminars der Friedrich-Ebert-Stiftung und der AG Selbst Aktiv Bayern zum Thema ge-fragt.
Viele Menschen leben mit körperlichen, sensorischen, seelischen oder geis-tigen Beeinträchtigungen. Assistenzhunde helfen diesen Menschen, selbstständig zu werden, zu bleiben und aktiv am öffentlichen Leben teil-zunehmen.
Da für viele Menschen mit Behinderung das Leben im wahrsten Sinne des Wortes an Hund hängt, müssen diese Hunde sehr gut ausgebildet werden. Assistenzhunde ausbilden darf derzeit jeder Mann oder jede Frau, die einen Gewerbeschein hat. Um die Form der sozialen Teilhabe dauerhaft und auf einem hohen qualitativen Niveau abzusichern, ist sowohl aus Sicht betroffener Menschen, begleitender Verbän-de/Vereine als auch von tierärztlicher Seite (inkl. Tierverhaltensmediziner) und von Tiertrainerinnen ein Assistenzhundegesetz nötig. Dieses soll Re-gelungen, Standards und Sanktionen für die Ausbildung der Hunde aber auch der Ausbilder und der Nutzer von Assistenzhunden sowie Finanzie-rung und Controlling festlegen.
Leider konnte das Thema in der Kürze der Zeit nur angerissen werden, deshalb plant die AG Selbst Aktiv für 2019 weitere Seminare. Für die Vor-bereitung der Seminare zu diesem komplexen Themenbereich möchten wir auch Sie um Ihre Mithilfe bitten.
Uns interessieren Ihre Einschätzungen und Forderungen dazu und die Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Brauchen wir ein Assistenzhundegesetz?
- Was sind eigentlich Assistenzhunde?
- Sind die Begrifflichkeiten Servicehund, Diagnostikhund und Assistenzhund
wie in der Online-Seminar Präsentation dargestellt für Sie akzeptable oder
- Welche Definitionen würden Sie wählen?
- Welche Anforderungen stellen Sie an einen/Ihren Assistenzhund?
- Ein Assistenzhundegesetz sollte folgendes regeln: ……
- Jedes Hilfsmittel muss nach festgelegten Standards hergestellt wer-den um
dessen Qualität und die Sicherheit des Verbrauchers zu gewährleisten.
Welche Standards sollte ein Assistenzhund aufweisen?
- Um Menschen verantwortlich ausbilden zu dürfen, müssen alle Ausbilder
eine Ausbildereignungsprüfung oder einen Meistertitel nach-weisen.
Sollten Ausbilder für Assistenzhunde auf Grund ihrer immens großen
Verantwortung für Leib und Leben der Menschen mit Behinderungen nicht
auch eine gute Ausbildung
erhalten oder nachweisen müssen.
- Neue Ausbildungsberufe werden vom Bundeswirtschaftsministerium auf dem Weg
gebracht.
Welche Anforderungen und Voraussetzungen an den Ausbildungs-
beruf „Ausbilder für Assistenz,- Service- und Diagnostikhunde“ müssen die
Bewerber Ihre Meinung nach erfüllen….
- Welche Ausbildungsrichtlinien sollten eingeführt werden?
- Welche Fachthemen müssen Bestandteil der Ausbildung sein, welche sollten
und welche könnten Bestandteil des Ausbildungsplanes sein?
- Wie sollten eine abschließende Qualifizierung und Zertifizierung des
Berufes aussehen?
- Wie sollte der „Verbraucher“ zur Führung eines Assistenz-, Service- oder
Diagnostikhundes ausgebildet und zertifiziert werden?
- Welche Anforderungen sollten an Menschen mit Behinderung gestellt werden,
die einen Assistenzhund beantragen oder führen.
- Wie sinnvoll finden Sie Sanktionen bei Verstößen?
- Welche dringenden Anforderungen an den Tierschutz stellen Sie?
- Welche gesundheitlichen Forderungen stellen Sie für den Hund.
- Wie sollte ein effizientes Controlling aussehen und wer sollte dafür
zuständig zeichnen?
- Wie müssten die Sachbearbeiter der KKs geschult werden, um den
individuellen Anforderungen und Bedürfnissen von Menschen mit
Behinderungen gerecht zu werden:
- Wie viel Einfluss auf Genehmigung, Ausbildung und Controlling von
Assistenzhunden dürfen Außenstehende haben.
Auf Ihre Antworten, Ihre Einschätzungen, Kritiken und Forderungen zu diesem brisanten Thema freut sich die AG Selbst Aktiv Bayeyrn.