Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 25.03.2014 SPD-Fraktion beklagt dreimal höhere Arbeitslosigkeit von Behinderten in Bayern

27. März 2014

SPD-Fraktion beklagt dreimal höhere Arbeitslosigkeit von Behinderten in Bayern Inklusionspolitische Sprecherin Waldmann: UN-Behindertenrechtskonvention wird auch nach fünf Jahren noch nicht umgesetzt SPD-Fraktion beklagt dreimal höhere Arbeitslosigkeit von Behinderten in Bayern Inklusionspolitische Sprecherin Waldmann: UN-Behindertenrechtskonvention wird auch nach fünf Jahren noch nicht umgesetzt

Genau fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (26. März) kritisiert die inklusionspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ruth Waldmann, erhebliche Missstände bei der Beschäftigung Behinderter in Bayern. "Die Arbeitslosigkeit von Behinderten liegt in Bayern dreimal höher, als bei Nichtbehinderten. Das ist ein trauriges und deutliches Signal, dass die Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend umgesetzt wird."

Die aktuellsten Zahlen der Arbeitslosigkeitsstatistik für Behinderte stammen von Januar 2013. Damals lag die allgemeine Quote bei 4,4 Prozent, die der Menschen mit Behinderung bei 13,4 Prozent. Zudem brauchen behinderte Arbeitslose im Schnitt 49,6 Wochen, bis sie wieder eine neue Anstellung finden. Bei Nichtbehinderten sind es 36,5 Wochen.

In einem Dringlichkeitsantrag, der am Mittwoch (26. März) im Landtag behandelt wird, erhebt Waldmann einige Forderungen an die Staatsregierung, um die Situation von Behinderten zu verbessern: Arbeitgeber, die Beschäftigten mit Handicap eine Chance geben, sollen einen dauerhaften finanziellen Ausgleich erhalten. Nötig wäre auch besonders geschultes Personal in den Jobcentern, um die Vermittlung zu erleichtern.

Zudem fordert die SPD-Fraktion höhere Strafzahlungen für Arbeitgeber, die nicht genug Behinderte beschäftigen. Waldmann: "Die Ausgleichsabgabe bedeutet für Unternehmen zwar einen gewissen Anreiz, Schwerbehinderte einzustellen. Doch genauso wichtig ist es für viele Betriebe, dass sie dauerhaft unterstützt werden, wenn ein Mitarbeiter etwa Assistenz benötigt, zum Beispiel weil er gehörlos ist oder auch bei psychischen Problemen. Viele Arbeitgeber finden es umständlich, sich um den Papierkram und das Organisatorische zu kümmern. Sie brauchen auch nach der Einstellung einen festen Ansprechpartner etwa bei den Integrationsfachdiensten, der ihnen hilft."

Die Münchner Sozialpolitikerin betont: "Wir brauchen hier nicht nur ein Umdenken, sondern konkrete Maßnahmen. Behinderte haben ein Recht darauf, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das ist kein Gnadenakt, sondern eine gesellschaftliche Verpflichtung."

Hier der Dringlichkeitsantrag im Wortlaut:

UN-Behindertenkonvention (PDF, 100 kB)