Kleine Leuchtturmgeschichten über Assistenzhunde

Gemälde drei Personen mit Hund und Leuchtturm
Bild: Bracha Fischl

13. September 2022

Assistenzhund willkommen Broschüre (PDF, 6,54 MB)

„Der Hund ist der sechste Sinn des Menschen.“
Christian Friedrich Hebbel

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Türen öffnen, Jacken ausziehen, Lichtschalter drücken, Fahrstühle rufen, Gegenstände aufheben und bringen, gefährliche Schwankungen des Blutzuckerspiegels anzeigen oder vor einem epileptischen Anfall warnen – das und noch viel mehr leisten Assistenzhunde. Sie werden gezielt dafür ausgebildet, Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen im Alltag zu unterstützen. Im Notfall retten Assistenzhunde sogar Leben.

Die Assistenzleistungen ermöglichen Menschen ein unabhängigeres und selbstbestimmteres Leben. Durch mehr Sicherheit, Flexibilität und Mobilität erhöht sich die Lebensqualität. Assistenzhunde tragen als wichtiges Hilfsmittel im Alltag enorm zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei. Voraussetzung dafür ist aber, dass der tierische Freund und Helfer nicht ausgeschlossen wird und seinen Menschen immer begleiten kann.

Die meisten von uns wissen, dass Blindenführhunde auch dort Zutritt haben, wo Hunde eigentlich nicht erlaubt sind. Dass Assistenzhunde ebenfalls überall hin mitgenommen werden dürfen, ist leider nicht allen bekannt. So kommt es immer wieder zu Streitfällen, wenn Menschen zusammen mit ihren Hunden der Zutritt zu Arztpraxen, Restaurants, Geschäften und Freizeiteinrichtungen wie Kinos oder Theatern, verweigert wird.

Wir haben zunächst die Aufklärungskampagne „Assistenzhunde Willkommen“ angestoßen, um auf solche Konfliktsituationen im Alltag aufmerksam zu machen. In mehreren Veranstaltungen, auch im Deutschen Bundestag, haben wir darauf hingewiesen, dass es eine gesetzliche Regelung braucht, um die notwendigen Standards und Definitionen zum Wohl von Mensch und Tier festzulegen. Denn das beste Hilfsmittel hilft nichts, wenn man es im Alltag nicht überall mitnehmen darf.

Das Assistenzhundegesetz ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Damit haben wir bundeseinheitliche Zutrittsrechte für Menschen und ihre Assistenzhunde zu typischerweise für die Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen geschaffen. Hierunter fallen u.a. Arztpraxen, Freizeiteinrichtungen, Friseursalons sowie Einrichtungen des Einzelhandels und der Gastronomie. Für diejenigen, die hier in die Pflicht genommen werden, gilt insoweit eine Duldungspflicht.

Das Gesetz regelt weiterhin, dass nur noch Trainer:innen mit Sachkenntnis und staatlicher Zertifizierung Assistenzhunde ausbilden dürfen. Alle anerkannten Assistenzhunde müssen eine einheitliche staatliche Prüfung ablegen. Das Gesetz ist in das Teilhabestärkungsgesetz eingebettet. Seine Vorschriften sind in das Behindertengleichstellungsgesetz eingeordnet. Die Auswirkungen des Gesetzes sollen durch eine Studie begleitet werden.
Nähere Bestimmungen zu diesen Regelungen werden derzeit in einer Rechtsverordnung festgelegt.

Im Koalitionsvertrag haben wir die Schaffung eines Assistenzhundegesetzes vereinbart. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Zudem wird die im Teilhabestärkungsgesetz beschlossene Studie um den Aspekt der Kosteneinsparung erweitert. Zu ihrer Durchführung und Ausweitung legen wir ein Förderprogramm auf.

Für das Recht auf Begleitung durch einen Assistenzhund haben wir lange gekämpft – gemeinsam mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen, Assistenzhunde-Vereinen, Selbsthilfe- und Sozialverbänden und auch der Arbeitsgemeinschaft „Selbst Aktiv“ Menschen mit Behinderungen in der BayernSPD.

Die vorliegende Broschüre stellt Menschen und ihre Hunde vor und gibt einen kleinen Einblick in ihren gemeinsamen Lebensalltag. Sie zeigt, wie wichtig die Hunde für ihre Menschen sind – als tierischer Assistent und Helfer, als Freund und Familienmitglied.

Herzliche Grüße
Anette Kramme, MdB

Assistenzhund ist die gemeinsame Bezeichnung für alle Hunde, die Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen erbringen.

Assistenzhunde unterstützen z. B. Blinde, Gehörgeschädigte und Gehörlose, Taubblinde, Rollstuhlfahrer:innen und Schwerst-Gehbehinderte, Ohnarmer, Kleinwüchsige, Anfallskranke wie Epileptiker:innen, Diabetiker:innen, Fatigue-Kranke, Autisten, Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen, schweren Depressionen u.v.a.m.

Die Aufgaben eines Assistenzhundes werden individuell auf die Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung oder den chronisch Kranken abgestimmt.

Ein gut ausgebildeter Assistenzhund kostet im Schnitt ca. 20.000 – 30.000 €. Darin inbegriffen sind Anschaffung, Reise- und Verpflegungskosten und das Training selbst. Jeder Assistenzhund wird individuell auf die Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung ausgebildet.

Die Kosten für Blindenführhunde werden von den Krankenkassen übernommen. Alle anderen Assistenzhunde, außer Blindenführhunde, müssen weiterhin selbst finanziert werden. Für bestimmte Einzelfälle können staatliche Unterstützungen z. B. über das Sozialamt, Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit erbracht werden.

Gemäß Sozialgesetzbuch besteht zusätzlich ein Rechtsanspruch auf das sogenannte „persönliche Budget“. Ansprechpartner können dabei – je nach Anliegen – sowohl die Rentenversicherung oder Pflegekassen, als auch die Sozial- und Jugendhilfe sein.

In Fällen eines posttraumatischen Belastungssyndroms kann über das Opferentschädigungsgesetz ein Assistenzhund finanziert werden. Informationen hierzu können über den Weißen Ring angefragt werden.

Und es gibt viele seriöse Stiftungen und Vereine, die bei der Finanzierung eines Assistenzhundes behilflich sind. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten von SelbstAktiv in Bayern, Assistenzhund NRW e.V. oder Assistenzhundewelt n.e.V..

Assistenzhund NRW e.V.

Assistenzhundewelte n.e.V.

Weißen Ring e.V.

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