Hilfsmittel und Lebensretter – ASSISTENZHUND

13. September 2024

„ASSISTENZHUND“ ist die gemeinsame Bezeichnung für alle Hunde, die Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen erbringen.

ASSISTENZHUNDE helfen Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein unabhängigeres und selbstbestimmteres Leben zu führen. Sie werden individuell auf die Bedürfnisse ihres Menschen ausgebildet. Sie verhelfen ihren Menschen zu mehr Eigenständigkeit, Sicherheit, Flexibilität und Mobilität im Alltag und können im Notfall Leben retten.

Es gibt ASSISTENZHUNDE z. B. für: Blindheit und Sehbehinderungen, Hörschädigungen und Gehörlosigkeit, Taubblindheit, Demenzkrankheiten, Körperbehinderungen, Contergan Schädigungen, Autismus, PTBS, schweren Depressionen, Epilepsie, Diabetes, Schlaganfälle, Addison, Herzerkrankungen, Asthma, Allergien, Narkolepsie, Fatigue, FAS, u.v.a.m.

WIE BEKOMMT MAN EINEN BLINDENFÜHRHUND?
Blindenführhunde sind Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und werden vom Augenarzt als Hilfsmittel auf Rezept verordnet. Dieses Rezept muss an die Krankenkasse weitergegeben werden. Diese verfügen über Listen mit Ausbildungsstätten, mit denen sie arbeitet.
Achtung: Die Ausbildung kann je nach Warteliste der Ausbildungsstätte 2 – 3 Jahre dauern. Die Kosten für die Ausbildung und den Unterhalt eines Blindenführhundes werden von den Krankenkassen übernommen.
Für die BESCHAFFUNG aller anderen Assistenzhunde braucht man einen Schwerbehindertenausweis, ein ärztliches Attest mit genauer Diagnose der Behinderung oder chronischer Erkrankung und eine genaue Beschreibung der Anforderungen an den Hund. Es gibt in Deutschland mittlerweile eine Vielzahl an Ausbildungsstätten, die Assistenzhunde individuell behinderten- und bedarfsgerecht ausbilden. Ein gut ausgebildeter Assistenzhund kann 30.000,– Euro und mehr kosten. In bestimmten Einzelfällen kann die Versorgung über die Eingliederungshilfe erfolgen oder staatliche Unterstützungen z. B. über das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit gewährt werden. Gemäß Sozialgesetzbuch besteht zusätzlich ein Rechtsanspruch auf das sogenannte „persönliche Budget“. Ansprechpartner können dabei je nach Anliegen sowohl die Rentenversicherung oder Pflegekassen als auch die Sozial- und Jugendhilfe sein. In Fällen eines posttraumatischen Belastungssyndroms PTBS nach einer Gewalttat kann über das Opferentschädigungsgesetz ein Assistenzhund finanziert werden.
Weitere Informationen für diesen speziellen Fall können über den Weißen Ring angefragt werden. Einige Ausbildungsstätten und verschiedene Stiftungen helfen bei der Finanzierung eines Assistenzhundes.
Ausführliche Informationen, welche Ausbildungsstätten und Stiftungen Menschen mit Behinderungen unterstützen, können im Internet oder bei AG Selbst Aktiv Bayern nachgelesen werden.

KLEINE CHECKLISTE FÜR DIE ANSCHAFFUNG EINES ASSISTENZHUNDES:
• Welche Behinderung oder Chronische Erkrankung liegt vor?
• Sind die körperlichen und psychischen Voraussetzungen zur artgerechten Haltung gegeben?
• Besteht Hundeerfahrungen?
• Bestehen Allergien und/oder Ängste vor Hunden in der Familie?
• Wer unterstützt bei der Betreuung und Versorgung eines Assistenzhundes?
• Wer betreut und pflegt den Hund im Krankheitsfall?
• Wie ist das persönliche Umfeld, wie die Umgebung?
• Ist sie auch für einen Hund geeignet?
• Assistenzhunde sind in der Regel große Hunde. Ist die Wohnung groß genug dafür?
• Wie sehen Arbeitsplatz, Umfeld und Umgebung des Arbeitsplatzes, Studiums oder Ausbildungsstelle aus?
• Gibt es andere Haustiere?
• Stehen Veränderungen bevor?
• Wie soll und kann der Hund im Alltag unterstützen?
• Welche Erwartungen und Wünsche bestehen?
• Sind Sie bereit einem Hund voll zu vertrauen und das eigene Leben jederzeit in die Pfoten des Asisstenzhundes zu legen???

VERHALTENSREGELN FÜR DEN UMGANG MIT EINEN ASSISTENZHUND
Assistenzhunde sind auf Grund ihrer menschenbezogenen freundlichen Art und der sehr guten Ausbildung sehr liebenswerte Geschöpfe, die die meisten Menschen am liebsten knuddeln und streicheln möchten.
Aber Vorsicht! Assistenzhunde sind vor allen Dingen lebendige Hilfsmittel, die ihren Menschen ein selbstbestimmtes, barrierefreies und vor allen sicheres Leben ermöglichen sollen. Das bedeutet, dass sie in ihrer Arbeit 100%ig bei der Sache sein müssen, um im Ernstfall Leben retten zu können.

ASSISTENZHUNDE IM EINSATZ DÜRFEN DESHALB
• nie angesprochen, abgelenkt oder erschreckt werden
• nicht angefasst oder gestreichelt werden
• auf keinen Fall gelockt oder gefüttert werden
• nicht angestarrt werden
• nie in ihrer Konzentration gestört werden. Ein Menschenleben kann davon abhängen.
• Assistenzhunde sind sehr teuer. Deshalb sollten Mensch-Assistenzhunde-Teams u. a. in Bussen und Bahnen immer ausreichenden Platz haben.
• Der eigene Hund sollte immer angeleint auf Abstand gehalten werden. Es sollte für Mensch-Assistenzhunde-Teams ausreichend Platz gemacht werden.
• Es sollte immer der Halter nie der Hund angesprochen werden.
• Und: Menschen mit Behinderung und einem Assistenzhund freuen sich meisten sehr über Interesse, nicht aber über Neugierde.
• Assistenzhunde erkennt man an der gesetzlichen Kennzeichnung, der Kenndecke und/oder einem Führgeschirr!

SEIT 1. JULI 2021 – ASSISTENZHUNDEGESETZ
Mensch-Assistenzhunde-Teams haben überall dorthin unbegrenzten Zutritt, wohin auch Menschen mit Straßenkleidung Zutritt haben. Seit dem 1. Juli 2021 gilt in Deutschland das Assistenzhundegesetz. Es ist Bestandteilteil des Behindertengleichstellungsgesetzes und regelt u. a. die Zutrittsrechte von Assistenzhunden. Wichtigste Regelung im Assistenzhundegesetz: „Gut gepflegte Assistenzhunde dürfen überall dorthin mitgenommen werden, wohin auch Menschen mit Straßenkleidung hingehen.“

Alle Informationen zu den gesetzlichen Regelungen zum Assistenzhund siehe hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/teilhabestaerkungsgesetz.html

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