„ASSISTENZHUND“ ist die gemeinsame Bezeichnung für alle Hunde, die Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen erbringen.
ASSISTENZHUNDE helfen Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein unabhängigeres und selbstbestimmteres Leben zu führen. Sie werden individuell auf die Bedürfnisse ihres Menschen ausgebildet. Sie verhelfen ihren Menschen zu mehr Eigenständigkeit, Sicherheit, Flexibilität und Mobilität im Alltag und können im Notfall Leben retten.
Es gibt ASSISTENZHUNDE z. B. für: Blindheit und Sehbehinderungen, Hörschädigungen und Gehörlosigkeit, Taubblindheit, Demenzkrankheiten, Körperbehinderungen, Contergan Schädigungen, Autismus, PTBS, schweren Depressionen, Epilepsie, Diabetes, Schlaganfälle, Addison, Herzerkrankungen, Asthma, Allergien, Narkolepsie, Fatigue, FAS, u.v.a.m.
WIE BEKOMMT MAN EINEN BLINDENFÜHRHUND?
Blindenführhunde sind Hilfsmittel im Sinne des
§ 33 SGB V und werden vom Augenarzt als
Hilfsmittel auf Rezept verordnet. Dieses Rezept
muss an die Krankenkasse weitergegeben werden.
Diese verfügen über Listen mit Ausbildungsstätten,
mit denen sie arbeitet.
Achtung: Die Ausbildung kann je nach Warteliste
der Ausbildungsstätte 2 – 3 Jahre dauern. Die
Kosten für die Ausbildung und den Unterhalt eines
Blindenführhundes werden von den Krankenkassen
übernommen.
Für die BESCHAFFUNG aller anderen Assistenzhunde
braucht man einen Schwerbehindertenausweis,
ein ärztliches Attest mit genauer Diagnose der Behinderung oder chronischer Erkrankung und eine genaue Beschreibung der Anforderungen
an den Hund. Es gibt in Deutschland
mittlerweile eine Vielzahl an Ausbildungsstätten,
die Assistenzhunde individuell behinderten- und
bedarfsgerecht ausbilden. Ein gut ausgebildeter
Assistenzhund kann 30.000,– Euro und mehr kosten.
In bestimmten Einzelfällen kann die Versorgung
über die Eingliederungshilfe erfolgen oder
staatliche Unterstützungen z. B. über das Sozialamt
oder die Agentur für Arbeit gewährt werden.
Gemäß Sozialgesetzbuch besteht zusätzlich ein
Rechtsanspruch auf das sogenannte „persönliche
Budget“. Ansprechpartner können dabei je
nach Anliegen sowohl die Rentenversicherung
oder Pflegekassen als auch die Sozial- und Jugendhilfe
sein. In Fällen eines posttraumatischen
Belastungssyndroms PTBS nach einer Gewalttat
kann über das Opferentschädigungsgesetz ein
Assistenzhund finanziert werden.
Weitere Informationen für diesen speziellen Fall
können über den Weißen Ring angefragt werden.
Einige Ausbildungsstätten und verschiedene
Stiftungen helfen bei der Finanzierung eines
Assistenzhundes.
Ausführliche Informationen, welche Ausbildungsstätten
und Stiftungen Menschen mit Behinderungen unterstützen, können
im Internet oder bei AG Selbst Aktiv Bayern nachgelesen werden.
KLEINE CHECKLISTE FÜR DIE ANSCHAFFUNG
EINES ASSISTENZHUNDES:
• Welche Behinderung oder Chronische
Erkrankung liegt vor?
• Sind die körperlichen und psychischen Voraussetzungen
zur artgerechten Haltung gegeben?
• Besteht Hundeerfahrungen?
• Bestehen Allergien und/oder Ängste vor
Hunden in der Familie?
• Wer unterstützt bei der Betreuung und
Versorgung eines Assistenzhundes?
• Wer betreut und pflegt den Hund im Krankheitsfall?
• Wie ist das persönliche Umfeld, wie die
Umgebung?
• Ist sie auch für einen Hund geeignet?
• Assistenzhunde sind in der Regel große
Hunde. Ist die Wohnung groß genug dafür?
• Wie sehen Arbeitsplatz, Umfeld und Umgebung
des Arbeitsplatzes, Studiums oder Ausbildungsstelle aus?
• Gibt es andere Haustiere?
• Stehen Veränderungen bevor?
• Wie soll und kann der Hund im Alltag
unterstützen?
• Welche Erwartungen und Wünsche bestehen?
• Sind Sie bereit einem Hund voll zu vertrauen
und das eigene Leben jederzeit in die
Pfoten des Asisstenzhundes zu legen???
VERHALTENSREGELN FÜR DEN UMGANG MIT EINEN ASSISTENZHUND
Assistenzhunde sind auf Grund ihrer menschenbezogenen
freundlichen Art und der sehr guten
Ausbildung sehr liebenswerte Geschöpfe, die
die meisten Menschen am liebsten knuddeln und
streicheln möchten.
Aber Vorsicht! Assistenzhunde sind vor allen
Dingen lebendige Hilfsmittel, die ihren Menschen
ein selbstbestimmtes, barrierefreies und
vor allen sicheres Leben ermöglichen sollen.
Das bedeutet, dass sie in ihrer Arbeit 100%ig
bei der Sache sein müssen, um im Ernstfall
Leben retten zu können.
ASSISTENZHUNDE IM EINSATZ DÜRFEN
DESHALB
• nie angesprochen, abgelenkt oder
erschreckt werden
• nicht angefasst oder gestreichelt werden
• auf keinen Fall gelockt oder gefüttert
werden
• nicht angestarrt werden
• nie in ihrer Konzentration gestört werden.
Ein Menschenleben kann davon abhängen.
• Assistenzhunde sind sehr teuer. Deshalb sollten
Mensch-Assistenzhunde-Teams u. a. in Bussen
und Bahnen immer ausreichenden Platz haben.
• Der eigene Hund sollte immer angeleint auf
Abstand gehalten werden.
Es sollte für Mensch-Assistenzhunde-Teams ausreichend
Platz gemacht werden.
• Es sollte immer der Halter nie der Hund angesprochen
werden.
• Und: Menschen mit Behinderung und einem
Assistenzhund freuen sich meisten sehr über Interesse,
nicht aber über Neugierde.
• Assistenzhunde erkennt man an der gesetzlichen
Kennzeichnung, der Kenndecke und/oder einem
Führgeschirr!
SEIT 1. JULI 2021 –
ASSISTENZHUNDEGESETZ
Mensch-Assistenzhunde-Teams haben
überall dorthin unbegrenzten Zutritt, wohin
auch Menschen mit Straßenkleidung Zutritt
haben. Seit dem 1. Juli 2021 gilt in Deutschland das
Assistenzhundegesetz. Es ist Bestandteilteil
des Behindertengleichstellungsgesetzes
und regelt u. a. die Zutrittsrechte von Assistenzhunden.
Wichtigste Regelung im Assistenzhundegesetz:
„Gut gepflegte Assistenzhunde dürfen überall
dorthin mitgenommen werden, wohin auch
Menschen mit Straßenkleidung hingehen.“
Alle Informationen zu den gesetzlichen Regelungen zum Assistenzhund siehe hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/teilhabestaerkungsgesetz.html